Ihr größtes Anliegen als Eltern ist es – sollte es auch sein -, dass Ihr Kind so wenig wie möglich unter der Trennung leidet.
Auch der Gesetzgeber bemüht sich um den besonderen Schutz der Kinder und ihre Bedürfnisse. Er hat daher das „Kindeswohl“ als Maßstab für alle Regelungen und richterlichen Entscheidungen gemacht, die Kinder betreffen. Das Gleiche gilt auch für die Mitwirkung des Jugendamtes bzw. der Jugendhilfe im Rahmen der Trennung- und Scheidungsberatung.
Aber was ist das „Kindeswohl“?
Das Oberlandesgericht Köln definierte in seiner am 18.Juni .1999 (25 UF 236/98) ergangenen Entscheidung das Kindeswohl so:
"Kindeswohl bedeutet das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei der Kindeswohlprüfung sind dabei die Persönlichkeit und die erzieherische Eignung der Eltern, ihre Bereitschaft Verantwortung für das Kind zu tragen und die Möglichkeiten der Unterbringung und Betreuung zu berücksichtigen, wozu als wesentliche Faktoren die emotionalen Bindungen des Kindes zu den Eltern und anderen Personen treten."
Wobei zu bedenken ist, dass das Kindeswohl nicht allein durch die Mitwirkung des Jugendamtes, der Jugendhilfe und den Beschluss des Richters zu verwirklichen ist.
Erst wenn Sie als Eltern die Entscheidung mitfinden und mittragen – und wenn auch Ihr Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend miteinbezogen wird – kann eine Lösung entwickelt werden, die sich sowohl an den Bedürfnissen Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes als auch an der entsprechenden speziellen Situation Ihrer Familie orientiert.
In jedem Fall ist Ihr Kind drauf angewiesen, dass Sie beide sich für seine weitere Entwicklung verantwortlich fühlen und dass Sie aus dieser elterlichen Verantwortung heraus überlegte Entscheidungen über seinen Lebensmittelpunkt und alle wichtigen Fragen treffen. Schön wäre es dabei, wenn Sie den jeweils anderen nicht aus diesen Überlegungen und Entscheidungen heraushalten. Entwickeln Sie gemeinsam ein aus elterlicher Verantwortung – gemeinsam- getroffene und für Ihr Kind tragbare Entscheidung.
Ganz gleich ist es, wie Sie sich entscheiden, für Ihr Kind ist es wichtig, Sie beide als Eltern zu behalten.
Es muss spüren, dass Sie beide es lieben.
Genau das ist notwendig, wenn es sich zu einem Menschen entwickeln soll, der Vertrauen zu sich und anderen hat.
Wenn Sie in der Betreuung und Erziehung als Eltern nicht gegeneinander, sondern miteinander handeln, ersparen Sie Ihrem Kind den Konflikt, jeweils einen Elternteil im Stich zu lassen, wenn es dem anderen nahe ist.
Es muss nicht ständig Partei ergreifen – es darf beide Eltern lieben!