Annäherung-s-weise
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Liebe Eltern,

Sie wissen, dass Sie ihr Kind auf keinen Fall ermutigen oder gar zwingen sollten, gegen den anderen Elternteil Partei zu ergreifen.


Ein Kind, das sich zwischen Vater und Mutter entscheiden soll, gerät in eine ausweglose Situation: egal, für wen es sich entscheidet, es wird gleichzeitig gegen den anderen entscheiden müssen.

 

Auch wenn es nie Ihre Absicht ist das Kind auf ihre Seite zu ziehen, passiert dies doch allzu leicht. Mit einer Äußerung wie zum Beispiel: „Dein Vater/Deine Mutter hat uns verlassen….“ ziehen Sie das Kind auf Ihre Seite.

Bedenken Sie nur: der Vater/die Mutter lehnt nur das Zusammenleben mit Ihnen, nicht aber mit dem Kind ab.

Ein „uns“ was durch den anderen Elternteil abgelehnt wird, gibt es nicht.


Sollte das Kind Ihre negative Einstellung zu dem jeweils anderen Elternteil übernehmen, so gerät es immer wieder erneut in heftige Konflikte.


Es muss, damit es „überleben“ kann, all seine Liebe, aber auch all seine Eigenheiten und Wesenszüge, mit denen es sich mit dem anderen Elternteil verwandt oder ähnlich fühlt, „vergessen“. Es muss so tun, als ob diese nicht vorhanden wären. Diese Konflikte können- wenn sie andauern- sehr wahrscheinlich zu Störungen in der Entwicklung führen.


Es kann vor allem in der Ablösephase und Neuorientierung von Kindern in der Pubertät dazu kommen, dass Ihr Kind nun Sie selbst ablehnt und für den anderen Elternteil Partei ergreift, da es an dem Bild, was Sie vermittelt haben, zu zweifeln beginnt.


Liebe Eltern, aber auch wenn Sie sich sehr bemühen, nichts gegen den anderen Elternteil zu sagen, werden Sie vielleicht die Erfahrung machen, dass Ihr Kind sich mit Worten und/oder seinem Verhalten auf Ihre oder die andere Seite stellt. Wahrscheinlich ist aber auch, dass Ihr Kind dieses Verhalten ebenso bei dem anderen Elternteil wiederholt. Häufig passiert es, dass Kinder jedem Elternteil erzählen, sie würden gerne bei ihm wohnen und den anderen Elternteil nicht oder nicht so häufig besuchen wollen.

Vor allem bei jüngeren Kindern ist dies aber kein Ausspielen der Eltern gegeneinander oder Lügen.

Dies kommt vielmehr daher, dass Ihr Kind sensibel spürt, was die Eltern sich unausgesprochen wünschen.


Das Kind möchte damit Ihnen – und damit auch sich selbst- helfen, indem es sich auf die Seite desjenigen stellt- mit dem es gerade zusammen ist.

Beide Seiten zufriedenzustellen ohne dabei im ständigen Konflikt mit sich selbst zu sein, ist nicht möglich.


Das Kind braucht vielmehr die Gewissheit, beide Eltern lieben und vermissen zu dürfen.


Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es völlig in Ordnung ist, wenn es den jeweils anderen Elternteil braucht und vermisst.

Verfahrensbeistand

Umgangspfleger,

Umgangsbegleiter,

Ergänzungspfleger

Vormund

Beistand

 

Bürozeiten: 

Montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 14.00 bis 18.00 Uhr.

 

Sollten Sie mich

montags, dienstags, donnerstags und freitags telefonisch mal nicht erreichen,

befinde ich mich entweder bei Gericht, im Umgang

oder im Gespräch mit Kindern und/oder deren Eltern.

 

Die geänderten Bürozeiten gelten ab dem 1. Januar 2021. 

 

Grundsätzlich kann ich meine Arbeit an allen Wochentagen (außer mittwochs  und an den Feiertagen) anbieten.

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