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Umgangspfleger

Was ist ein Umgangspfleger?

Grundsätzlich ist ein Umgangspfleger ein Pfleger für den Umgang.

Das bedeutet:

Wenn das Familiengericht feststellt, dass der Umgang zwischen dem einen Elternteil und dem Kind nicht oder nicht gut abläuft, kann es einen Umgangspfleger anordnen.

Die Einrichtung einer Umgangspflegschaft kann sinnvoll sein

  • wenn Gefahr besteht, dass eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung durch einen oder beide Elternteile unterlaufen wird,
  • wenn ein zuvor bereits gerichtlich angeordneter, begleiteter Umgang in Folge fehlender Mitwirkungsbreitschaft eines Elternteils nicht zu einer Verbesserung geführt hat,
  • wenn es aufgrund bestehender Kommunikationsmuster der Eltern ohne einen Umgangspfleger sehr schnell wieder zu Streitigkeiten kommen kann.

 

Wie läuft der Umgang dann ab?

Als Umgangspfleger soll  ich die Durchführung des Umgangsrechts ermöglichen. Das bedeutet, dass ich zunächst einmal per Post mit den Eltern Kontakt aufnehme, da ich häufig nur die Adressen und keine Telefonnummer von diesen habe.

Danach vereinbare ich mit den Elternteilen ein Kennenlernen und besuche sie und das Kind dann.

Wenn das Gericht mir keinen festen Termin in der Woche für die Umgangskontakt zugeschrieben hat, wird im Zusammenspiel mit den Eltern unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände wie Arbeitszeiten, Schulzeiten, Sportvereinszeiten oder ähnlichem ein gemeinsamer Termin zum Umgnag gefunden und festgemacht.

 

Zu dem vereinbarten Termin bin ich vor Ort und schaue, dass sich Elternteil und Kind zur gemeinsamen Zeit treffen, sich aber auch nach Ablauf dieser Zeit wieder trennen.

Das Ziel meiner Umgangspflegschaft besteht darin, die Erwachsenen wieder in die Lage zu versetzen, den Umgang selbständig und zum Wohle des Kindes zu regeln. Oft wird ein friedliches Einvernehmen zwischen den Elternteilen nicht wieder herstellbar sein.

Hier ist es meine Aufgabe im Sinne des Kindes an einem friedlichen Elternsein zu arbeiten, damit die Umgangskontakte wieder als etwas „Selbstverständlichem" angesehen werden können und die Eltern es alsbald schaffen, diese alleine zu regeln.

Als Umgangspfleger bin ich  Pfleger des Kindes und vertreten sein Wohl und seine Interessen.

 

Liebe Eltern, ich weiß, dass man nach einer Trennung und einer verloren gegangenen Liebe den anderen nicht mehr gut ertragen kann.

Aber vergessen Sie eins nicht: Sie sind beide ELTERN. Mama und Papa.

Ich möchte Ihnen helfen, den Umgang Ihres Kindes mit dem jeweiligen anderen Elternteil so zu regeln, dass dieses ihn genießen kann. Dazu gehört auch, dass die Übergabe des Kindes so stressfrei wie möglich für das Kind abläuft und dieses sich auf die Zeit des Umgangs freuen kann.



Verfahrensbeistand

Umgangspfleger,

Umgangsbegleiter,

Ergänzungspfleger

Vormund

Beistand

 

Bürozeiten: 

Montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 14.00 bis 18.00 Uhr.

 

Sollten Sie mich

montags, dienstags, donnerstags und freitags telefonisch mal nicht erreichen,

befinde ich mich entweder bei Gericht, im Umgang

oder im Gespräch mit Kindern und/oder deren Eltern.

 

Die geänderten Bürozeiten gelten ab dem 1. Januar 2021. 

 

Grundsätzlich kann ich meine Arbeit an allen Wochentagen (außer mittwochs  und an den Feiertagen) anbieten.

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