Was ist ein Verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand wird auch als "Anwalt des Kindes", also als Interessenvertreter des Kindes bezeichnet.Alles was ein Anwalt für die Elternteile tun kann, darf und kann der Verfahrensbeistand auch, z. B. Anträge stellen, Beschwerde einlegen usw.
Aufgabe von mir als Verfahrensbeistandes ist es, das Kind durch das Verfahren zu begleiten und darauf Einfluss zu nehmen, dass die einzelnen Verfahrensabschnitte das Kind so wenig wie möglich belasten.
Ich bin während des gesamten Verfahrensverlauf Ansprechpartner, „Erklärer“ und Berater des Kindes.
Wie läuft das mit dem Verfahrensbeistand ab?
Nach meiner Bestellung durch das Gericht und nach Akteneinsicht, nehme ich zuerst Kontakt zu den Elternteilen auf.
Oft geschieht das durch einen Brief, indem ich die Eltern bitte, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Grund dafür ist, dass ich bei meiner Bestellung nicht immer die Telefonnummern der Eltern übermittelt bekomme.
Wenn sich die Eltern bei mir gemeldet haben, vereinbare ich mit beiden Elternteilen Termine für Hausbesuche. Die Hausbesuche finden möglichst dann statt, wenn sich das Kind bei dem Elternteil befindet.
Wenn ich dann bei den Eltern bin, spreche ich mit dem Elternteil und dem Kind über meinen Besuch und meine Aufgabe. In dem darauf stattfindenden Gespäch mit dem Kind alleine, hat das Kind die Möglichkeit, mir alles zu erzählen, was im Sorgen breitet, was es sich wünscht, was es möchte, aber auch wie es die gegenwärtige Situation erlebt.
Ich werde mich bei dem ganzen Verfahren darum bemühen, dem Kind angemessen und altersgerecht die gegenwärtige Situation zu erklären, ihm die Angst vor dem Unbekannten zu nehmen.
Liebe Eltern, sie haben sich einen eigenen Anwalt gesucht, ich wurde vom Gericht für Ihr Kind bestellt. Genau so, wie Ihr Anwalt das Beste für Sie erreichen möchte, ist es meine Aufgabe, Ihr Kind zu unterstützen und das Beste für das Kind zu erreichen.
Es sollte in Ihrem Sinne sein, Ihr Kind mir mit all seinen Wünschen, Sorgen und Ängsten anzuvertrauen.