Annäherung-s-weise
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Sie gehen als Paar auseinander –

aber Eltern bleiben Sie ein Leben lang

 

Die wichtigste Hilfe, die Sie Ihrem Kind in der Trennungssituation und danach geben können, besteht darin, als Vater und Mutter weiterhin verfügbar zu bleiben. Dies gilt unabhängig von der Sorgerechts- und Umgangsregelung.

 

Ihr Kind hat ein Recht auf beide Eltern

und es braucht beide.

 

Tun Sie alles, was in Ihren Kräften liegt, dass Ihr Kind auch nach Ihrer Trennung als Paar Sie beide als Eltern behalten kann.

 

Es steht außer Frage, dass es für Sie schwer sein wird, diesen Ex-Partner als den anderen Elternteil Ihres Kindes anzuerkennen und mit ihm zusammenzuarbeiten – trotz und gerade wegen der Kränkungen, die Sie durch Ihren Partner erfahren haben.

 

Es ist jedoch Fakt, dass Kinder die Trennung der Eltern am ehesten verkraften können, wenn eine Zusammenarbeit der Eltern gelingt und beide weiterhin an der Betreuung und Erziehung beteiligt sind.

 

 

 

 

(Texte: Eltern bleiben Eltern DAJEB)

Verfahrensbeistand

Umgangspfleger,

Umgangsbegleiter,

Ergänzungspfleger

Vormund

Beistand

 

Bürozeiten: 

Montags, dienstags, donnerstags und freitags ab 14.00 bis 18.00 Uhr.

 

Sollten Sie mich

montags, dienstags, donnerstags und freitags telefonisch mal nicht erreichen,

befinde ich mich entweder bei Gericht, im Umgang

oder im Gespräch mit Kindern und/oder deren Eltern.

 

Die geänderten Bürozeiten gelten ab dem 1. Januar 2021. 

 

Grundsätzlich kann ich meine Arbeit an allen Wochentagen (außer mittwochs  und an den Feiertagen) anbieten.

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